Wofür steht die DIN EN 71-3 Norm?

Gerade bei Kindergärten oder Kindern im Haushalt spielt die Unbedenklichkeit der verarbeiten Materialien eine große Rolle.  Diese wird durch die Norm DIN EN 71 – 3 reglementiert und sichergestellt.

Dabei geht es in erster Linie um die verarbeiten Inhaltsstoffe und deren Unbedenklichkeit.

Die DIN EN 71-3 Norm kennzeichnet Materialien und Produkte als unbedenklich aus, wenn sie den Normen für „sichere Kinderspielzeuge“ entsprechen und gewisse Grenzwerte (z.B. im Bezug auf Giftstoffe) nicht überschreiten.

Welche Anforderungen müssen mindestens erfüllt werden?
Was können Sie von unserem Füllstoff erwarten?

  • Unbedenklichkeit: Es dürfen beim Verschlucken, Gebrauchen, Berühren oder Einatmen keine gesundheitlichen Schäden hervorgerufen werden.
  • Minimierung der Verletzungsgefahr: Vermeiden von scharfen Kanten, Schlaufen o.ä. wodurch es zu Verletzungen kommen könnte.
  • Keine Erstickungsgefahr: Vom Material darf zu keiner Zeit eine Erstickungsgefahr ausgehen.
  • Keine Giftstoffe: Frei von Giftstoffen wie Arsen, Antimon, Barium, Cadmium, Chrom, Blei, Quecksilber, Selen u.v.m.

Uns ist besonders wichtig, dass Sie als Kunde auf die Qualität unserer Produkte vertrauen können.
Unser aktuelles Zertifikat – inkl. Ausführlichem Prüfbericht – erhalten Sie daher zum Nachlesen auf Anfrage.

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